Langlaufen in Buchenberg

Parkhilfe für Langläufer

 

Antrag auf Loipenentschädigung

Loipennetz Buchenberg und Entschädigung der Grundstückseigentümer

Die Langlaufsaison in Buchenberg wird demnächst beginnen. Auch für diesen Winter 2023/2024 gibt es wieder eine Loipenentschädigung für die Grundstückseigentümer. D. h. die Entschädigungen werden automatisch bis zum 30. April 2024 an die Antragsteller ausgezahlt.

Alle Grundstückseigentümer oder Pächter, die in den letzten Jahren noch keinen Antrag gestellt, bzw. bei denen sich Änderungen ergeben haben (z. B. Pächterwechsel, Eigentümerwechsel, andere Loipenmeter) sollten dies rechtzeitig mitteilen, damit eine Auszahlung bis zum 30. April 2024 erfolgen kann.

Die Entschädigung liegt weiterhin bei 0,10 € je laufendem Meter einfacher Loipentrasse. Das Formblatt für den Antrag kann auf der Homepage unter Tourismus und Freizeit heruntergeladen werden.