Langlaufen in Buchenberg

Parkhilfe für Langläufer

 

Antrag auf Loipenentschädigung

Die Langlaufsaison in Buchenberg ist zu Ende. Auch für diesen Winter 2024/2025 gibt es wieder eine Loipenentschädigung für die Grundstückseigentümer. D. h. die Entschädigungen werden automatisch bis zum 30. April 2025 an die Antragsteller ausgezahlt.

Alle Grundstückseigentümer oder Pächter, die in den letzten Jahren noch keinen Antrag gestellt, bzw. bei denen sich Änderungen ergeben haben (z. B. Pächterwechsel, Eigentümerwechsel, andere Loipenmeter) sollten dies rechtzeitig mitteilen, damit eine Auszahlung bis zum 30. April 2025 erfolgen kann.

Die Entschädigung liegt weiterhin bei 0,10 € je laufendem Meter einfacher Loipentrasse. Das Formblatt für den Antrag kann auf der Homepage unter der Rubrik „Tourismus und Freizeit/Winter/Langlauf“ oder unter nachfolgendem Link heruntergeladen werden.