Öffentliche Sitzungen
Liebe Buchenbergerinnen und Buchenberger,
zu Beginn der letzten Marktgemeinderatssitzung durften wir ein neues Mitglied im Marktgemeinderat begrüßen. Nach der beruflich bedingten Amtsniederlegung von Frau Sonja Keck-Herreiner, wurde als Nachrücker Marcus Mayr in der Sitzung vereidigt und durfte anschließend gleich aktiv in der Sitzung mitwirken.
Das große Thema dieser Sitzung war die Stellungnahme zur Fortschreibung des Teilfachkapitels „Nutzung der Windenergie“ des Regionalen Planungsverbandes Allgäu (RPV). Durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) der Ampelregierung, sind verbindliche Flächenziele für die Bundesländer festlegt. Für Bayern sind bis Ende 2027 1,1 % der Fläche jeder Planungsregion und bis Ende 2032 1,8 % bayernweit als Windenergiefläche auszuweisen.
Deshalb wurde seinerzeit vom Markt Buchenberg eine Flächennutzungsplanände-rung angestrebt und eingeleitet, mit dem Ziel die Planungsbereiche (Vorrang- und Vorbehaltsflächen) zu regeln, was dann kurz darauf auch der Regionale Planungs-verband beabsichtigte. Da sich im Sommer 2023 aber verschiedene bundes- und landesrechtliche Vorgaben (Naturschutzrecht u. v. m.) geändert hatten, welche grundsätzliche Auswirkungen auf die Suchraumkulisse ergaben, musste die Marktgemeinde ihre Planungen einstellen und der Regionale Planungsverband seine Ansätze neu überdenken.
Da die gesetzlichen Anforderungen für den RPV-Allgäu dennoch die gleichen blieben, hat er nun eine völlig neue Suchraumkulisse für die Fortschreibung aufgestellt. Diese steht seit Jahreswechsel und wurde den Bürgermeistern Ende Januar vorgestellt. Nach Herausnahme aller Ausschlusskriterien, z.B. Windgeschwindigkeiten unter 4,5 m/s, Siedlungsflächen, naturschutzfachliche -, wasserwirtschaftliche- und infrastrukturelle Kriterien, Gebiete für den Abbau von Bodenschätzen, Flächen im reduzierten Drehfunkfeuer oder von der Bundeswehr benötigte Flächen (Einflugschneisen etc.), blieb nicht mehr viel übrig. Aus den verbleibenden Restflächen wurden dann 2,3 % für Vorranggebiete zur Nutzung von Windenergie eingeplant, um bis zur endgültigen Festlegung (1,8%) noch einen Puffer zu haben. Diese Planungen und Begründungen liegen jetzt im aktuellen Verfahren zur Einsicht und Stellungnahme aus.
Auf Buchenberger Gemarkung sind keine Vorrangflächen möglich. Der direkt anschließende Standort auf Weitnauer Gebiet, westlich des Hohen Kapf, wurde aber aufgrund der unmittelbaren Nähe zum dortigen Digitalfunkmast (Behördenfunk) in der Stellungnahme kritisch beurteilt.
Ein mögliches Klimaschutzkonzept war ein weiterer Tagesordnungspunkt. Die Kosten für die Erstellung dieses Klimaschutzkonzeptes würden rd. 27.300 € betragen. Nach Abzug der Förderung (13.700 €) lägen die für den Markt Buchenberg aus kommunalen Haushaltsmitteln aufzubringenden Kosten noch bei rd. 13.600 €. Mit einer Auszahlung der bereits zugesagten Förderung ist aber nicht vor 2028 zu rechnen, so dass eine Zwischenfinanzierung von mindestens 2 ½ Jahren durch die Marktgemeinde notwendig wäre. Ein reduziertes Alternativangebot von eza! würde annähernd die gleichen (13.200 €) Selbstkosten bedeuten. Deshalb wurde beschlossen, kein Klimaschutzkonzept zu beauftragen und stattdessen direkte Investitionen in Energieeinsparmaßnahmen zu tätigen.
Ich wünsche Ihnen und uns allen einen schönen Frühlingsbeginn.
Herzlichst Ihr
Toni Barth
Erster Bürgermeister
19.03.2025