Bauleitplanung Albris Nord - West

Amtliche Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) des Aufstellungsbeschlusses und der Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Albris Nord - West“ nach § 3 Abs. 1 BauGB

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Zustimmung

Der Marktgemeinderat der Markt Buchenberg hat in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Albris Nord - West“ am 20.11.2024 beschlossen. In der gleichen Sitzung wurde dem Vorentwurf und der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt. Die Planung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt und kein Umweltbericht verfasst.

Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt nordwestlich des zum Markt Buchenberg gehörenden Ortsteils Albris, welcher östlich von Buchenberg liegt. Das Plangebiet umfasst einen Teil des ursprünglichen Bebauungsplanes für das Gebiet Albris Nord / Nordwest aus dem Jahr 2001. Es beinhaltet die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 577 (Verkehrsfläche), 580/2 (TF), 581 (TF, Verkehrsfläche), 582 (TF), 583 (TF), 584 (TF), 585 (TF), 585/3 (TF), 586 (TF, Gewässer) und 618 (TF), alle Gemarkung Buchenberg.

Es soll die Bebaubarkeit der bereits mit bauleitplanerischen Festsetzungen belegten Flächen neu geregelt werden.

Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 20.11.2024. Der Lageplan ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

2. Bekanntmachung der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Öffentlichkeit erhält in der Zeit vom:

Montag, den 24.03.2025, bis einschließlich Freitag, den 25.04.2025,

durch Veröffentlichung nach den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Die Unterlagen stehen im vorgenannten Zeitraum im Internetportal der Gemeinde (unter https://www.buchenberg.de/ > Klima&Bau > Aktuelle Bauleitplanung) zur Verfügung. Im Rathaus des Marktes Buchenberg (Rathaussteige 2, 87474 Buchenberg) besteht während der üblichen Amtsstunden Gelegenheit zur öffentlichen Einsichtnahme für Jedermann. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, weitere Auskünfte einzuholen, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung. Während der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch (bauamt(@)buchenberg.de) oder auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde) abgegeben werden.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vorgenannten Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können.