Die Buchenberger Wasserversorgung
Die Wasserversorgung im Buchenberger Gemeindegebiet ist durch eine Vielzahl von kleinen privaten Eigenwasserversorgungen im Außenbereich geprägt. Die Hauptorte Buchenberg, Ahegg, Wirlings, Albris und Kreuzthal hingegen werden über kommunale Wasserversorgungsanlagen und Wasserleitungen mit einer Gesamtlänge von ca. 30 km versorgt. Hier erfolgt eine Einteilung in zwei Versorgungszonen:
Versorgungszone Buchenberg
In diesem Bereich wird ausschließlich das Trinkwasser verwendet, das über den „Zweckverband Fernwasserversorgung Oberes Allgäu“ (Fernwasser) nach Buchenberg geliefert wird. Der Zweckverband Fernwasser besteht seit 1969 und hat 22 Städte und Gemeinden als Mitglieder. Pro Jahr werden rd. 8 Mio. m³ Wasser aus zwei Quellgebieten in Altstädten und Ortwang gefördert.
Der Markt Buchenberg ist seit 1978 Mitglied in diesem interkommunalen Zweckverband und bezieht jährlich ca. 135.000 m³ Wasser. Im Hauptort Buchenberg und hauptsächlich in den Ortsteilen Ahegg, Wirlings, Albris werden rd. 3.200 Personen mit diesem Trinkwasser beliefert.
Den Prüfbericht finden Sie hier:
Versorgungszone Kreuzthal
Die öffentliche Trinkwasserversorgung in Kreuzthal und Eisenbach (Teilweise) wird über 4 eigene Wasserquellen in Kreuzthal gesichert. Alle Quellen wurden zusammengefasst und laufen in den Hochbehälter am „Wirthsberg“. Von dort aus erfolgt, nach einer Behandlung mit ultraviolettem Licht, die Verteilung über das öffentliche Wassernetz. Jährlich werden rd. 5.200 m³ Wasser an rd. 90 Abnehmern geliefert.
Den Prüfbericht finden Sie hier:
Der Markt Buchenberg bemüht sich ständig, die kommunale Wasserversorgung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Dazu gehören regelmäßige Kontrollen und Unterhaltsmaßnahmen an Wasserleitungen, Pumpstationen und Hochbehältern. Darüber hinaus werden die vorgeschriebenen Beprobungen vorgenommen. Diese zeigen, dass der Bürger das wichtigste Lebensmittel – Trinkwasser – ohne Einschränkungen verwenden und genießen kann.
Zu welchem Bereich Sie gehören, entnehmen Sie dem Lageplan Versorgungszonen.
Die Wasserhärte
„Wasserhärte“ ist die Konzentration von Calcium- und Magnesiumionen. Ein entscheidendes Charakteristikum für den Verbraucher ist die Gesamthärte des Trinkwassers. Die untenstehenden Werte sind unter anderem sehr wichtig für die Dosierung des Waschmittelzusatzes. Zu welchem Bereich Sie gehören, entnehmen Sie dem Lageplan Versorgungszonen.
- Buchenberg: 10,8 °dH
- Kreuzthal: 12,7 °dH
Beide Quellen fallen somit in den Härtebereich 2 (= mittleres Wasser).
Die Härtebereiche
Die einzelnen Härtebereiche werden in drei Gruppen eingeteilt:
- weich: weniger als 8,4 °dH bzw. 1,5 mmol/l
- mittel: 8,4 bis 14 °dH bzw. 1,5 - 2,5 mmol/l
- hart: mehr als 14 °dH bzw. mehr als 2,5 mmol/l
Das Maß „mmol/l“ bedeutet „Millimol Calciumcarbonat je Liter“.
Öffentliche Bekanntmachung der Trinkwasserverordnung
Dezentrale Wasserwerke (sog. B-Anlagen)
Dezentrale Wasserwerke sind Versorgungen mit weniger als 10 Kubikmetern Wasserabgabe pro Tag, allerdings gewerblicher und/oder öffentliche Nutzung. Damit sind sie zwar kleiner als A-Anlagen, aber für die Versorgung der Bürger ebenfalls sehr bedeutsam. Beispiele sind Anlagen, die vermietete Wohneinheiten, entweder dauerhaft oder als Ferienwohnungen, versorgen. Ferner zählen hierzu Gaststätten, Hotels, Wasserversorgungsanlagen landwirtschaftlicher Betriebe mit Milchviehhaltung oder Betriebe zur Herstellung von Lebensmitteln, die eigenes Trinkwasser verwenden.
Auch diese Anlagen müssen durch Proben einmal jährlich die A-Parameter und (neu) alle drei Jahre die B-Parameter untersuchen lassen.Entlastungen sind wie für die zentralen Wasserwerke nur nach Durchführung einer komplexen Risikobewertung und auf Antrag (RAP) möglich, was für die
wenigsten Betreiber sinnvoll und mit angemessenem Aufwand durchführbar erscheint.
Kleinanlagen zur Eigenversorgung (sog. C-Anlagen)Die größte Zahl stellen im Oberallgäu mit etwa 1000 die Kleinanlagen zur Eigenversorgung (sog. C-Anlagen) dar. Natürlich darf auch hier das Trinkwasser keine Risiken für die Gesundheit aufweisen.
Von der Untersuchungspflicht gemäß der Allgemeinverfügung des Landratsamtes/Gesundheitsamtes Oberallgäu ist kein Betreiber ausgenommen, selbst wenn das Wasser nur von einer Person genutzt wird.
Öffentliche Bekanntmachung - Vollzug der Trinkwasserverordnung
Flyer zum Thema „Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen”