Gesetzgeber fordert besonderen Schutz für den Vereinsnachwuchs

Der Gesetzgeber fordert besonderen Schutz für den Vereinsnachwuchs. Wer ehrenamtlich mit Jugendarbeit zu tun hat, muss ab sofort ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

www.oberallgaeu.org/jugend familie soziales

Sie können sämtliche Informationen zu diesem Thema auch auf der Homepage des Landkreises www.oberallgaeu.org unter dem Pfad „Jugend, Familie & Soziales – Jugend, Familie & Senioren – Kinder- und Jugendschutz“ einsehen. Für Fragen stehen Ihnen Brigitte Fink (Tel. 08321/612-110) und Stefan Wanner (Tel. 08321/612-114) vom Kreisjugendamt gern zur Verfügung.

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Ehrenkodex

Formblattbescheinigung

Einverständniserklärung Datenspeicherung

Bundeskinderschutzgesetz

Bestätigung Vorlage erweitertes Führungszeugnis

Wiedervorlageliste