Bauleitplanung Prestel-Wiese

Verfahren:


Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan "Prestel-Wiese"

Der Marktgemeinderat des Marktes Buchenberg hat am 07.02.2024 für das Gebiet "Prestel-Wiese" den Bebauungsplan "Prestel-Wiese" in der Fassung vom 31.01.2024 als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im östlichen Bereich des Hauptortes Buchenberg zwischen der "Kemptener Straße (Feuerwehrhaus)“ und dem "Amweg" hinter dem katholischen Kindergarten "St. Magnus" und ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.

Der Ausgleichsbedarf von 57.769Wertpunkten muss an anderer Stelle erbracht werden. Für den Ausgleich wird eine Ökokontofläche (ÖFK-Lfd-Nr.174307) auf Fl.-Nr.585/3 (Gemarkung Buchenberg) herangezogen. Für den Bebauungsplan "Prestel-Wiese" wird – nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde – die gesamte verbleibende Ökokontofläche dem Eingriff zugeordnet. Nach Abarbeitung der Eingriffsregelung gemäß §1a BauGB und der Erstellung des Konzeptes zur Grünordnung wird der Eingriff damit vollständig ausgeglichen.

Dieser Bebauungsplan wird gem. §10 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Oberallgäu war nicht erforderlich, da der Bebauungsplan aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

Der Bebauungsplan – bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung – kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus des Marktes Buchenberg (Rathaussteige 2, 87474 Buchenberg), Bauamt, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, beim Markt Buchenberg einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet unter www.buchenberg.de/klima-bau/aktuelle-bauleitplanung/prestel-wiese und unter

https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal eingestellt und einsehbar sein.

Gemäß §215 Abs.1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in §214 Abs.1 Satz1 Nr.1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§214 Abs.2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§214 Abs.3 Satz2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach §214 Abs.2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§215 Abs.1 BauGB).

Auf die Vorschriften des §44 Abs.3 Satz1 und 2 und Abs.4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen.


Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan "Prestel-Wiese"

Der Marktgemeinderat des Marktes Buchenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.11.2023 den Entwurf zum Bebauungsplan "Prestel-Wiese" in der Fassung vom 06.11.2023 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet liegt im Bereich nordöstlich des Ortskernes von Buchenberg und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 7/3 (Teilfläche), 106/5 (Teilfläche), 109/5 (Teilfläche), 109/19 (Teilfläche), 109/20 (Teilfläche), 111 und 112 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Der Ausgleichsbedarf von 57.769Wertpunkten muss an anderer Stelle erbracht werden. Für den Ausgleich wird eine Ökokontofläche (ÖFK-Lfd-Nr.174307) auf Fl.-Nr.585/3 (Gemarkung Buchenberg) herangezogen. Für den Bebauungsplan "Prestel-Wiese" wird – nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde – die gesamte verbleibende Ökokontofläche dem Eingriff zugeordnet. Der Eingriff wird damit vollständig ausgeglichen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein Gesamtkonzept handelt, dass im Rahmen der Planung erarbeitet wurde. Die genaue Anzahl der zuzuordnenden Wertpunkte kann sich im Laufe des weiteren Verfahrens ändern und wird mit dem Satzungsbeschluss festgesetzt.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 06.11.2023 und die nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 27.12.2023 bis 19.01.2024 im Internet auf der Internetseite des Marktes Buchenberg, am Ende dieses Artikels, veröffentlicht

Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 06.11.2023 und die nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 27.12.2023 bis 19.01.2024 im Rathaus des Marktes Buchenberg (Rathaussteige 2; 87474 Buchenberg), Bauamt, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)

Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 06.11.2023 und den nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal.

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem.§2 Abs.4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem.§2a Nr.2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

- Umweltbericht in der Fassung vom 06.11.2023 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung).

- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen, schriftlichen Behördenbeteiligung nach §4 Abs.1 BauGB (mit umweltbezogenen Stellungnahmen der Regierung von Schwaben (zur Verringerung des Flächenverbrauchs, zur Ermittlung der vorhandenen Flächenpotentiale, zu Angaben zum Bedarf an Siedlungsflächen und zur Nutzung leerstehender, un- und untergenutzter Gebäude als Möglichkeiten der Nachverdichtung); des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (zu bodendenkmalpflegerischen Belangen, zum in unmittelbarer Nähe vorhandenen Bodendenkmal (D-7-8327-0007 Straße der römischen Kaiserzeit (Kempten-Bregenz)) und zu gesetzlichen Anforderungen und Berücksichtigungen im Zusammenhang mit dem Bodendenkmal); des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu) (zur Nicht-Betroffenheit von Wald im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes gem. Art.2 BayWaldG); des regionalen Planungsverbandes Allgäu (zur Verringerung des Flächenverbrauchs, zur Ermittlung der vorhandenen Flächenpotentiale, zu Angaben zum Bedarf an Siedlungsflächen und zur Nutzung leerstehender, un- und untergenutzter Gebäude als Möglichkeiten der Nachverdichtung); des Wasserwirtschaftsamtes Kempten (zu Altlasten und Bodenschutz, zum vorsorgenden Bodenschutz, zur Wasserversorgung, zur Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser, zu Oberflächengewässer und Überschwemmungsgebieten und zu wild abfließendem Wasser); des staatlichen Bauamtes Kempten (zur Freihaltung der Sichtdreiecke von Bewuchs und zur Kostentragung von möglichen Lärmschutzmaßnahmen); des Landratsamtes Oberallgäu, Sachgebiet Bauleitplanung (zum Fehlen des Umweltberichtes und der Abarbeitung der Eingriffsregelung, zur nicht erforderlichen Relevanzbegehung aufgrund der eher geringen Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild und zur gewünschten Erhaltung des vorhandenen Einzelbaums) und des Sachgebietes Technischer Umweltschutz (zu Immissionen von Lärm, Staub, Rauchgasen ausgehend vom südlich der Feuerwehr befindlichen Hackschnitzelheizwerk Buchenberg, zur notwendigen Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen in diesem Zusammenhang, zur Notwendigkeit einer schalltechnischen Untersuchung der aktuellen Lärmemissionen und daraus ggf. resultierender Minderungsmaßnahmen, zu Gerüchen und Geräuschen aus dem südlich des Heizwerks befindlichen landwirtschaftlichen Betriebs, zur Einhaltung von Abständen zu diesem, zur Ermittlung von Geruchs- und Lärmemissionen, zu den unproblematischen Lärmemissionen der Lindauer Straße aufgrund der Abstände und der nicht erforderlichen immissionsschutzfachlichen Untersuchung der geplanten Erweiterung des Kindergartens aufgrund dessen Einstufung als sozialadäquat)).

- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs.1 BauGB (mit umweltbezogenen Stellungnahmen der Bürgerschaft (zur Nutzung einer Quelle im Plangebiet, zur Befürchtung nachteiliger Auswirkungen auf diese (Verringerung des nutzbaren Wassers, Verschmutzung des Wassers oder Versiegung der Quelle) und zu negativen finanziellen Auswirkungen aufgrund den zuvor genannten Punkten)).

- Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung nach §4 Abs.2 BauGB (mit umweltbezogenen Stellungnahmen der Regierung von Schwaben, Höhere Landesplanungsbehörde, Augsburg (zum Flächenbedarf und zur bevorzugten Nachverdichtung im (unbeplanten) Innenbereich); des Landratsamtes Oberallgäu, Bauen, Ordnung und Umwelt, Sonthofen (zur Solarpflicht nach Art.44a BayBO, zum Nachweis des Ausgleichsbedarfs, zur planerischen und textlichen Darstellung der Ausgleichsflächen und –maßnahmen, zur Sicherung und Unterhaltung ebendieser und zur möglichen Verzinsung der Ökokontofläche); des Landratsamtes Oberallgäu, Technischer Umweltschutz, Sonthofen (zur lufthygienischen Situation im Kontext des Heizwerks, zur Einhaltung eines Mindestabstandes zum Kamin des Heizwerks für die Einhaltung des Geruchsgrenzwertes, zum damit verbundenen Ausschluss von Gesundheitsgefahren durch Luftschadstoffe innerhalb der zulässigen Wohnbauflächen, zur Aufnahme einer Hecke für die Vermeidung sporadisch auftretender Stäube aus dem Lieferbereich des Heizkraftwerks, zu den damit erfüllten rechtlichen Anforderungen an den Bebauungsplan, zur empfohlenen deutlichen Erhöhung des Kamins, zu möglichen Immissionsrichtwertüberschreitungen durch Luftwärmepumpen und zur empfohlenen Festsetzung maximal zulässiger Immissionsrichtwerte für den Betrieb ebendieser); des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten, Bereich Landwirtschaft (zu möglichen Beeinträchtigungen durch landwirtschaftliche Emissionen und zur empfohlenen dinglichen Sicherung dieser Beeinträchtigungen über Grundbucheintrag); des Staatlichen Bauamtes, Kempten (zur Freihaltung der Sichtdreiecke im Bereich der Einmündung und des erforderlichen Abstands vom Fahrbahnrand von Bewuchs und zur verbotenen Zuleitung von Niederschlagswasser zu den Straßengrundstücken und den Straßenentwässerungsanlagen) und des Wasserwirtschaftsamtes Kempten (zu Altlasten und Bodenschutz, zur Wasserversorgung und zur Ableitung von Niederschlagswasser)).

- Baugrunduntersuchung der ICP Ingenieurgesellschaft (Untersuchungsbericht Nr.220619) in der Fassung vom 29.07.2022 (zur Erkundung des Untergrunds, zur geologischen Schichtenfolge, zu den Grundwasserverhältnissen, zur Sickerfähigkeit, zu Homogenbereichen, zu Bodenkennwerten, zu Rohrleitungsbau, zum Straßenbau und zur Gründung von Gebäuden).

- Gutachterliche Stellungnahme zu den Schadstoffimmissionen im Bebauungsplangebiet Prestelwiese der iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG in der Fassung vom 03.05.2023 (zur Situation und Aufgabenstellung, zu örtlichen Verhältnissen, zur Beschreibung des Heizwerks, zu Emissionen, zur Prüfung der vorhandenen Schornsteinhöhe, zu Beurteilungsgrundlagen, zu meteorologischen Eingangsdaten für die Ausbreitungsrechnung, zu Immissionen und zu Zusammenfassung und Empfehlungen).

- Schalltechnische Untersuchung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 08.05.2023 (zu auf das Plangebiet wirkende Lärmemissionen des westlich gelegenen Hackschnitzelheizwerks sowie der nördlich daran angrenzenden Freiwilligen Feuerwehr, zur Ermittlung und Bewertung der Lärmimmissionen des Hackschnitzelheizwerke gemäß TA Lärm, zur Prüfung möglicher Konflikte aufgrund Gewerbelärm für den Bereich nordwestlich des Plangebiets (im städtebaulichen Entwurf "Rahmenkonzept Nordost" [5] als zukünftige Bebauung angedacht), zur Einstufung der Geräuscheinwirkungen durch die Freiwillige Feuerwehr als unkritisch, zur Unterschreitung der Immissionsrichtwerte in den Berechnungsergebnissen, zur Wahrung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse hinsichtlich der Gewerbelärmeinwirkungen im Plangebiet und damit zu nicht erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen).

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (markt@buchenberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. §3 Abs.2 BauGB bzw. §4a Abs.5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs.2 BauGB auf Grund von §4a Abs.2 BauGB statt.

Da es sich um eine erneute Veröffentlichung des Entwurfes handelt wird darauf hingewiesen, dass gem. §4a Abs.3 BauGB in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.

Diese sind im Einzelnen:

- Aufnahme des Grundstücks Fl.-Nr. 111 (Kindergarten) in den Geltungsbereich; Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Kindergarten"

- Anpassung des Zufahrtsbereiches (Gemeinbedarfsfläche und Verkehrsfläche) zur Gemeinbedarfsfläche (Grundstück Nr. 14b)

- Festsetzung einer Baugrenze auf dem Grundstück mit der Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Kindergarten"

- Überführung der festgesetzten Wand- und Gesamt-Gebäude-Höhe von relativer Höhenangabe in m in absolute Höhen über NHN

- Änderung der Maßgaben zur Ermittlung der Wand- und Gesamt-Gebäude-Höhe zur Bemessung in NHN

- Aufnahme einer Versorgungsanlage für Elektrizität (Trafostation)

- Zulässigkeit des Pultdachs für den Typ 5

- Konkretisierung der Bauvorschrift unter Ziffer 4.7 (Materialien für die Dachdeckung)

- Konkretisierung der Ziffer 4.10 "Einfriedungen und Stützkonstruktionen in dem Baugebiet"

- Aufnahme eines Hinweises zu "Altlasten"

- Aufnahme eines Hinweises zu "Luftwärmepumpen"

- Ergänzung des Hinweises unter Ziffer 6.19 (Brandschutz)

- Aufnahme eines Hinweises zur "Photovoltaik-Pflicht"

- Überarbeitung des Ausgleichskonzeptes an den entsprechenden Stellen (v. a. Ziffer 3 und Ziffer 9.2.4.12 ff.)

- Redaktionelle Ergänzung/Anpassung der Begründung

- Redaktionelle Anpassungen des Plan- und Textteiles

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.


Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan "Prestel-Wiese"

Der Marktgemeinderat des Marktes Buchenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.11.2023 den Entwurf zum Bebauungsplan "Prestel-Wiese" in der Fassung vom 06.11.2023 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet liegt im Bereich nordöstlich des Ortskernes von Buchenberg und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 7/3 (Teilfläche), 106/5 (Teilfläche), 109/5 (Teilfläche), 109/19 (Teilfläche), 109/20 (Teilfläche), 111 und 112 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Der Ausgleichsbedarf von 57.769Wertpunkten muss an anderer Stelle erbracht werden. Für den Ausgleich wird eine Ökokontofläche (ÖFK-Lfd-Nr.174307) auf Fl.-Nr.585/3 (Gemarkung Buchenberg) herangezogen. Für den Bebauungsplan "Prestel-Wiese" wird – nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde – die gesamte verbleibende Ökokontofläche dem Eingriff zugeordnet. Der Eingriff wird damit vollständig ausgeglichen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein Gesamtkonzept handelt, dass im Rahmen der Planung erarbeitet wurde. Die genaue Anzahl der zuzuordnenden Wertpunkte kann sich im Laufe des weiteren Verfahrens ändern und wird mit dem Satzungsbeschluss festgesetzt.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 06.11.2023 und die nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 27.12.2023 bis 19.01.2024 im Internet auf der Internetseite des Marktes Buchenberg, am Ende dieses Artikels, veröffentlicht

Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 06.11.2023 und die nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 27.12.2023 bis 19.01.2024 im Rathaus des Marktes Buchenberg (Rathaussteige 2; 87474 Buchenberg), Bauamt, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)

Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 06.11.2023 und den nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal.

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem.§2 Abs.4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem.§2a Nr.2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

- Umweltbericht in der Fassung vom 06.11.2023 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung).

- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen, schriftlichen Behördenbeteiligung nach §4 Abs.1 BauGB (mit umweltbezogenen Stellungnahmen der Regierung von Schwaben (zur Verringerung des Flächenverbrauchs, zur Ermittlung der vorhandenen Flächenpotentiale, zu Angaben zum Bedarf an Siedlungsflächen und zur Nutzung leerstehender, un- und untergenutzter Gebäude als Möglichkeiten der Nachverdichtung); des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (zu bodendenkmalpflegerischen Belangen, zum in unmittelbarer Nähe vorhandenen Bodendenkmal (D-7-8327-0007 Straße der römischen Kaiserzeit (Kempten-Bregenz)) und zu gesetzlichen Anforderungen und Berücksichtigungen im Zusammenhang mit dem Bodendenkmal); des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu) (zur Nicht-Betroffenheit von Wald im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes gem. Art.2 BayWaldG); des regionalen Planungsverbandes Allgäu (zur Verringerung des Flächenverbrauchs, zur Ermittlung der vorhandenen Flächenpotentiale, zu Angaben zum Bedarf an Siedlungsflächen und zur Nutzung leerstehender, un- und untergenutzter Gebäude als Möglichkeiten der Nachverdichtung); des Wasserwirtschaftsamtes Kempten (zu Altlasten und Bodenschutz, zum vorsorgenden Bodenschutz, zur Wasserversorgung, zur Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser, zu Oberflächengewässer und Überschwemmungsgebieten und zu wild abfließendem Wasser); des staatlichen Bauamtes Kempten (zur Freihaltung der Sichtdreiecke von Bewuchs und zur Kostentragung von möglichen Lärmschutzmaßnahmen); des Landratsamtes Oberallgäu, Sachgebiet Bauleitplanung (zum Fehlen des Umweltberichtes und der Abarbeitung der Eingriffsregelung, zur nicht erforderlichen Relevanzbegehung aufgrund der eher geringen Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild und zur gewünschten Erhaltung des vorhandenen Einzelbaums) und des Sachgebietes Technischer Umweltschutz (zu Immissionen von Lärm, Staub, Rauchgasen ausgehend vom südlich der Feuerwehr befindlichen Hackschnitzelheizwerk Buchenberg, zur notwendigen Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen in diesem Zusammenhang, zur Notwendigkeit einer schalltechnischen Untersuchung der aktuellen Lärmemissionen und daraus ggf. resultierender Minderungsmaßnahmen, zu Gerüchen und Geräuschen aus dem südlich des Heizwerks befindlichen landwirtschaftlichen Betriebs, zur Einhaltung von Abständen zu diesem, zur Ermittlung von Geruchs- und Lärmemissionen, zu den unproblematischen Lärmemissionen der Lindauer Straße aufgrund der Abstände und der nicht erforderlichen immissionsschutzfachlichen Untersuchung der geplanten Erweiterung des Kindergartens aufgrund dessen Einstufung als sozialadäquat)).

- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs.1 BauGB (mit umweltbezogenen Stellungnahmen der Bürgerschaft (zur Nutzung einer Quelle im Plangebiet, zur Befürchtung nachteiliger Auswirkungen auf diese (Verringerung des nutzbaren Wassers, Verschmutzung des Wassers oder Versiegung der Quelle) und zu negativen finanziellen Auswirkungen aufgrund den zuvor genannten Punkten)).

- Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung nach §4 Abs.2 BauGB (mit umweltbezogenen Stellungnahmen der Regierung von Schwaben, Höhere Landesplanungsbehörde, Augsburg (zum Flächenbedarf und zur bevorzugten Nachverdichtung im (unbeplanten) Innenbereich); des Landratsamtes Oberallgäu, Bauen, Ordnung und Umwelt, Sonthofen (zur Solarpflicht nach Art.44a BayBO, zum Nachweis des Ausgleichsbedarfs, zur planerischen und textlichen Darstellung der Ausgleichsflächen und –maßnahmen, zur Sicherung und Unterhaltung ebendieser und zur möglichen Verzinsung der Ökokontofläche); des Landratsamtes Oberallgäu, Technischer Umweltschutz, Sonthofen (zur lufthygienischen Situation im Kontext des Heizwerks, zur Einhaltung eines Mindestabstandes zum Kamin des Heizwerks für die Einhaltung des Geruchsgrenzwertes, zum damit verbundenen Ausschluss von Gesundheitsgefahren durch Luftschadstoffe innerhalb der zulässigen Wohnbauflächen, zur Aufnahme einer Hecke für die Vermeidung sporadisch auftretender Stäube aus dem Lieferbereich des Heizkraftwerks, zu den damit erfüllten rechtlichen Anforderungen an den Bebauungsplan, zur empfohlenen deutlichen Erhöhung des Kamins, zu möglichen Immissionsrichtwertüberschreitungen durch Luftwärmepumpen und zur empfohlenen Festsetzung maximal zulässiger Immissionsrichtwerte für den Betrieb ebendieser); des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten, Bereich Landwirtschaft (zu möglichen Beeinträchtigungen durch landwirtschaftliche Emissionen und zur empfohlenen dinglichen Sicherung dieser Beeinträchtigungen über Grundbucheintrag); des Staatlichen Bauamtes, Kempten (zur Freihaltung der Sichtdreiecke im Bereich der Einmündung und des erforderlichen Abstands vom Fahrbahnrand von Bewuchs und zur verbotenen Zuleitung von Niederschlagswasser zu den Straßengrundstücken und den Straßenentwässerungsanlagen) und des Wasserwirtschaftsamtes Kempten (zu Altlasten und Bodenschutz, zur Wasserversorgung und zur Ableitung von Niederschlagswasser)).

- Baugrunduntersuchung der ICP Ingenieurgesellschaft (Untersuchungsbericht Nr.220619) in der Fassung vom 29.07.2022 (zur Erkundung des Untergrunds, zur geologischen Schichtenfolge, zu den Grundwasserverhältnissen, zur Sickerfähigkeit, zu Homogenbereichen, zu Bodenkennwerten, zu Rohrleitungsbau, zum Straßenbau und zur Gründung von Gebäuden).

- Gutachterliche Stellungnahme zu den Schadstoffimmissionen im Bebauungsplangebiet Prestelwiese der iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG in der Fassung vom 03.05.2023 (zur Situation und Aufgabenstellung, zu örtlichen Verhältnissen, zur Beschreibung des Heizwerks, zu Emissionen, zur Prüfung der vorhandenen Schornsteinhöhe, zu Beurteilungsgrundlagen, zu meteorologischen Eingangsdaten für die Ausbreitungsrechnung, zu Immissionen und zu Zusammenfassung und Empfehlungen).

- Schalltechnische Untersuchung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 08.05.2023 (zu auf das Plangebiet wirkende Lärmemissionen des westlich gelegenen Hackschnitzelheizwerks sowie der nördlich daran angrenzenden Freiwilligen Feuerwehr, zur Ermittlung und Bewertung der Lärmimmissionen des Hackschnitzelheizwerke gemäß TA Lärm, zur Prüfung möglicher Konflikte aufgrund Gewerbelärm für den Bereich nordwestlich des Plangebiets (im städtebaulichen Entwurf "Rahmenkonzept Nordost" [5] als zukünftige Bebauung angedacht), zur Einstufung der Geräuscheinwirkungen durch die Freiwillige Feuerwehr als unkritisch, zur Unterschreitung der Immissionsrichtwerte in den Berechnungsergebnissen, zur Wahrung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse hinsichtlich der Gewerbelärmeinwirkungen im Plangebiet und damit zu nicht erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen).

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (markt@buchenberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. §3 Abs.2 BauGB bzw. §4a Abs.5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs.2 BauGB auf Grund von §4a Abs.2 BauGB statt.

Da es sich um eine erneute Veröffentlichung des Entwurfes handelt wird darauf hingewiesen, dass gem. §4a Abs.3 BauGB in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.

Diese sind im Einzelnen:

- Aufnahme des Grundstücks Fl.-Nr. 111 (Kindergarten) in den Geltungsbereich; Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Kindergarten"

- Anpassung des Zufahrtsbereiches (Gemeinbedarfsfläche und Verkehrsfläche) zur Gemeinbedarfsfläche (Grundstück Nr. 14b)

- Festsetzung einer Baugrenze auf dem Grundstück mit der Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Kindergarten"

- Überführung der festgesetzten Wand- und Gesamt-Gebäude-Höhe von relativer Höhenangabe in m in absolute Höhen über NHN

- Änderung der Maßgaben zur Ermittlung der Wand- und Gesamt-Gebäude-Höhe zur Bemessung in NHN

- Aufnahme einer Versorgungsanlage für Elektrizität (Trafostation)

- Zulässigkeit des Pultdachs für den Typ 5

- Konkretisierung der Bauvorschrift unter Ziffer 4.7 (Materialien für die Dachdeckung)

- Konkretisierung der Ziffer 4.10 "Einfriedungen und Stützkonstruktionen in dem Baugebiet"

- Aufnahme eines Hinweises zu "Altlasten"

- Aufnahme eines Hinweises zu "Luftwärmepumpen"

- Ergänzung des Hinweises unter Ziffer 6.19 (Brandschutz)

- Aufnahme eines Hinweises zur "Photovoltaik-Pflicht"

- Überarbeitung des Ausgleichskonzeptes an den entsprechenden Stellen (v. a. Ziffer 3 und Ziffer 9.2.4.12 ff.)

- Redaktionelle Ergänzung/Anpassung der Begründung

- Redaktionelle Anpassungen des Plan- und Textteiles

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.


Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Prestel-Wiese"

Der Gemeinderat der Gemeinde Buchenberg hat die Aufstellung des Bebauungsplanes "Prestel-Wiese" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 109/19 (Teilfläche) und 112 (Teilfläche).

Buchenberg, den 2.12.2021

Erfordernis und Ziele der Planung:

  • Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs sowohl der ortsansässigen als auch in geringem Maße zuzugswilliger Bevölkerung
  • Bereitstellung ausreichender Wohnbauflächen, um eine ausgewogene Bevölkerungszusammensetzung auch mittel- bis langfristig zu gewährleisten
  • Ermöglichung der Erweiterung der bestehenden Flächen des ortsansässigen Kindergartens
  • Orientierung der möglichen Entwicklung an der Bestandsbebauung
  • Berücksichtigung der siedlungsstrukturellen Ausgangslage im Rahmen der Erarbeitung von städtebaulichen Entwürfen
  • Ausarbeitung einer zukunftsgerichteten und –fähigen Planung für weitere Entwicklungen im Rahmen einer geordneten städtebaulich sinnvollen Funktion
  • Flexibilität bezüglich weiterer Anbindungen des gesamten Gebietes an das örtliche Straßennetz
  • Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Bebauungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).


Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Prestel-Wiese"

Der Gemeinderat der Gemeinde Buchenberg hat die Aufstellung zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Prestel-Wiese" (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB) beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung: Fl.-Nr.112 (Teilfläche). Die Abgrenzungen des Flächennutzungsplanes sind jedoch nicht parzellenscharf.

Buchenberg, den 2.12.2021

Erfordernis der Planung:

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:

  • Darstellung einer Gemeindebedarfsfläche mit dem Nutzungszweck "Kindergarten"
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Bebauungsplanes mit der Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf (Kindergarten) in diesem Bereich

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).


Bekanntmachung Auslegung Bebauungsplan "Prestel-Wiese"

Der Marktgemeinderat des Marktes Buchenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.07.2023 den Entwurf zum Bebauungsplan "Prestel-Wiese" vom 07.07.2023 unter Einarbeitung von konkreten Änderungen gebilligt. Dieser so geänderte Entwurf mit Begründung erhält das Fassungsdatum vom 19.07.2023 und wurde für die Veröffentlichung im Internet gem. §3 Abs.2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet liegt im Bereich nordöstlich des Ortskernes von Buchenberg und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 106/5 (Teilfläche), 109/19 (Teilfläche), 109/20 (Teilfläche) und 112 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Der Ausgleichsbedarf von 57.769Wertpunkten muss an anderer Stelle erbracht werden. Für den Nachweis des Ausgleichs werden bereits generierte Ökopunkte zugeordnet. Die zugeordneten Ökokontomaßnahmen werden noch vor Satzungsbeschluss nachgewiesen.

Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 19.07.2023 und die nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 28.08.2023 bis 29.09.2023 im Internet auf der Internetseite www.buchenberg.de/klima-bau/bauleitplanung.de veröffentlicht.

Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 19.07.2023 und die nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 28.08.2023 bis 29.09.2023 im Rathaus des Marktes Buchenberg (Rathaussteige 2; 87474 Buchenberg), Bauamt während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 19.07.2023 und den nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:

geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem.§2 Abs.4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem.§2a Nr.2 BauGB dargelegt.

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

  • Umweltbericht in der Fassung vom 19.07.2023 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung).
  • Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen, schriftlichen Behördenbeteiligung nach §4 Abs.1 BauGB (mit umweltbezogenen Stellungnahmen der Regierung von Schwaben (zur Verringerung des Flächenverbrauchs, zur Ermittlung der vorhandenen Flächenpotentiale, zu Angaben zum Bedarf an Siedlungsflächen und zur Nutzung leerstehender, un- und untergenutzter Gebäude als Möglichkeiten der Nachverdichtung); des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (zu bodendenkmalpflegerischen Belangen, zum in unmittelbarer Nähe vorhandenen Bodendenkmal (D-7-8327-0007 Straße der römischen Kaiserzeit (Kempten-Bregenz)) und zu gesetzlichen Anforderungen und Berücksichtigungen im Zusammenhang mit dem Bodendenkmal); des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu) (zur Nicht-Betroffenheit von Wald im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes gem. Art.2 BayWaldG); des regionalen Planungsverbandes Allgäu (zur Verringerung des Flächenverbrauchs, zur Ermittlung der vorhandenen Flächenpotentiale, zu Angaben zum Bedarf an Siedlungsflächen und zur Nutzung leerstehender, un- und untergenutzter Gebäude als Möglichkeiten der Nachverdichtung); des Wasserwirtschaftsamtes Kempten (zu Altlasten und Bodenschutz, zum vorsorgenden Bodenschutz, zur Wasserversorgung, zur Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser, zu Oberflächengewässer und Überschwemmungsgebieten und zu wild abfließendem Wasser); des staatlichen Bauamtes Kempten (zur Freihaltung der Sichtdreiecke von Bewuchs und zur Kostentragung von möglichen Lärmschutzmaßnahmen); des Landratsamtes Oberallgäu, Sachgebiet Bauleitplanung (zum Fehlen des Umweltberichtes und der Abarbeitung der Eingriffsregelung, zur nicht erforderlichen Relevanzbegehung aufgrund der eher geringen Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild und zur gewünschten Erhaltung des vorhandenen Einzelbaums) und des Sachgebietes Technischer Umweltschutz (zu Immissionen von Lärm, Staub, Rauchgasen ausgehend vom südlich der Feuerwehr befindlichen Hackschnitzelheizwerk Buchenberg, zur notwendigen Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen in diesem Zusammenhang, zur Notwendigkeit einer schalltechnischen Untersuchung der aktuellen Lärmemissionen und daraus ggf. resultierender Minderungsmaßnahmen, zu Gerüchen und Geräuschen aus dem südlich des Heizwerks befindlichen landwirtschaftlichen Betriebs, zur Einhaltung von Abständen zu diesem, zur Ermittlung von Geruchs- und Lärmemissionen, zu den unproblematischen Lärmemissionen der Lindauer Straße aufgrund der Abstände und der nicht erforderlichen immissionsschutzfachlichen Untersuchung der geplanten Erweiterung des Kindergartens aufgrund dessen Einstufung als sozialadäquat).
  • Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs.1 BauGB (mit umweltbezogenen Stellungnahmen der Bürgerschaft zur Nutzung einer Quelle im Plangebiet, zur Befürchtung nachteiliger Auswirkungen auf diese (Verringerung des nutzbaren Wassers, Verschmutzung des Wassers oder Versiegung der Quelle) und zu negativen finanziellen Auswirkungen aufgrund den zuvor genannten Punkten).
  • Baugrunduntersuchung der ICP Ingenieurgesellschaft (Untersuchungsbericht Nr.220619) in der Fassung vom 29.07.2022 (zur Erkundung des Untergrunds, zur geologischen Schichtenfolge, zu den Grundwasserverhältnissen, zur Sickerfähigkeit, zu Homogenbereichen, zu Bodenkennwerten, zu Rohrleitungsbau, zum Straßenbau und zur Gründung von Gebäuden).
  • Gutachterliche Stellungnahme zu den Schadstoffimmissionen im Bebauungsplangebiet Prestelwiese der iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG in der Fassung vom 03.05.2023 (zur Situation und Aufgabenstellung, zu örtlichen Verhältnissen, zur Beschreibung des Heizwerks, zu Emissionen, zur Prüfung der vorhandenen Schornsteinhöhe, zu Beurteilungsgrundlagen, zu meteorologischen Eingangsdaten für die Ausbreitungsrechnung, zu Immissionen und zu Zusammenfassung und Empfehlungen).
  • Schalltechnische Untersuchung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 08.05.2023 (zu auf das Plangebiet wirkende Lärmemissionen des westlich gelegenen Hackschnitzelheizwerks sowie der nördlich daran angrenzenden Freiwilligen Feuerwehr, zur Ermittlung und Bewertung der Lärmimmissionen des Hackschnitzelheizwerke gemäß TA Lärm, zur Prüfung möglicher Konflikte aufgrund Gewerbelärm für den Bereich nordwestlich des Plangebiets (im städtebaulichen Entwurf "Rahmenkonzept Nordost" [5] als zukünftige Bebauung angedacht), zur Einstufung der Geräuscheinwirkungen durch die Freiwillige Feuerwehr als unkritisch, zur Unterschreitung der Immissionsrichtwerte in den Berechnungsergebnissen, zur Wahrung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse hinsichtlich der Gewerbelärmeinwirkungen im Plangebiet und damit zu nicht erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen).

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (markt@buchenberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. §3 Abs.2 BauGB bzw. §4a Abs.5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs.2 BauGB auf Grund von §4a Abs.2 BauGB statt.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Buchenberg, den 18.08.2023

Bebauungsplan Prestel-Wiese

Entwurf Plan Prestel-Wiese

Entwurf Text Prestel-Wiese

Baugrunduntersuchung

Gutachterliche SN Schadstoffimissionen

Bebauungsplan Prestel-Wiese Gesamt

Umweltbezogene Stellungnahme

Umweltbezogene Stellungnahme LRA