Breitbandausbau im Rahmen der Bayer. Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Ansprechpartner: Herr Florian Leiner

Der Markt Buchenberg beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie üb er den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf

www.schnelles-internet-in-bayern.de veröffentlicht.

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung

Der Markt Buchenberg ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Der Markt Buchenberg bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 29. Oktober 2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Bekanntmachung der Markterkundung

Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat Der Markt Buchenberg für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.

Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt.

Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Herrn Florian Leiner, Florian.Leiner(@)buchenberg.de

Download Karte der Ist-Versorgung

Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten

Die Adressliste enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.