Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung Februar 2025
Bebauungsplan Sonnenterrasse III
Der Marktgemeinderat des Marktes Buchenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.01.2025 den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Sonnenterrasse III" mit Begründung jeweils in der Fassung vom 14.01.2025 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. §4a Abs.3 Satz1 BauGB i.V.m. §3 Abs.2 BauGB bestimmt.
Das Plangebiet liegt am südöstlichen Ortsrand von Buchenberg, angrenzend an das Seniorenzentrum Buchenberg, und umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.35/17 (Teilfläche), 140/2 (Teilfläche) und 141 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der nach Betrachtung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibende Ausgleichsbedarf in Höhe von 7.457Wertpunkten wird teilweise innerhalb des Geltungsbereiches auf den Fl.-Nrn.35/17 und 141 der Gemarkung Buchenberg (siehe T-Linie in der Planzeichnung des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ziffer2.19 der Festsetzungen) erbracht. Der danach verbleibende Ausgleichsbedarf in Höhe von 4.048Wertpunkten wird über den Kauf von Ökopunkten erbracht. Der Kaufnachweis wird der Unteren Naturschutzbehörde rechtzeitig vor Fassung des Satzungsbeschlusses nachgewiesen.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 14.01.2025 und die nach Einschätzung der Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 17.02.2025 bis 21.03.2025 im Internet (siehe unten) des Marktes Buchenberg veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 14.01.2025 und die nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 17.02.2025 bis 21.03.2025 im Rathaus des Marktes Buchenberg (Rathaussteige 2, 87474 Buchenberg), Zimmer EG (Bauamt) während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Montag von 16:00 bis.17:30 Uhr und am Donnerstag von 13:00 bis 16:30 Uhr aus. Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegungkann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 14.01.2025 und den nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem.§2 Abs.4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem.§2a Nr.2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
- Umweltbericht in der Fassung vom 14.01.2025 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung).
- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen, schriftlichen Behördenbeteiligung nach §4 Abs.1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu) (zu von den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ausgehenden Lärm-, Staub- und Geruchsimmissionen (aus bspw. Viehtrieb, landwirtschaftlichem Verkehr, Kuhglocken ("Schellen")), zur Duldung dieser von der Anwohnerschaft, zur empfohlenen Duldungsverpflichtung mittels Grunddienstbarkeit, zur Vermeidung von Konflikten in diesem Zusammenhang, zu Anregungen für die Reduktion des Flächenverlustes für die Landwirtschaft und zur Vermeidung von negativen Auswirkungen durch Ausgleichsmaßnahmen auf die angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen), des Wasserwirtschaftsamtes Kempten (zu Altlasten und Bodenschutz, zur Wasserversorgung, zur Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser, zu Oberflächengewässer und Überschwemmungsgebieten und zu wild abfließendem Wasser), des Landratsamtes Oberallgäu, Fachbereich Immissionsschutz (zur Ermittlung der Lärmeinwirkungen in der Nachbarschaft sofern die Stellplatzzahl in der Tiefgarage 15 Stellplätze überschreiten) und des Fachbereiches Naturschutz (zur Schaffung einer sinnvollen Ordsrandeingrünung, zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs gemäß Leitfaden, zur planerischen und textlichen Darstellung von Ausgleichsflächen und –maßnahmen im Bebauungsplan, zur rechtlichen Sicherung und dauerhaften Unterhaltung der Ausgleichsflächen sowie der Festlegung des Unterhaltungszeitraumes im Bebauungsplan).
- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs.1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Bürgerschaft (zum beachtlichen Eingriff in ein Naherholungsgebiet, zur Überplanung einer Feuchtwiese, zur Schutzwürdigkeit ebendieser, zur Prüfung sämtlicher ökologischer und abwassertechnischer Bedenken, zur ursprünglich beschleunigten Verfahrenswahl ohne Umweltprüfung, zur Einstufung der überplanten Fläche als Feuchtwiese, zum südöstlich gelegenen Biotop "Feuchtgebiet am Südrand von Buchenberg", zu vorkommenden Artengruppen im Gebiet, zum Bedarfsnachweis, zur Bedeutung des Gebietes für die Naherholung, zur nachhaltigen Zerstörung des Ortsbildes, zur unnötigen Neuversiegelung durch das Vorhaben, zum Schutzstatus des überplanten Gebietes, zu möglichen stofflichen Auswirkungen auf das südöstlich gelegene Feuchtgebiet ("Moor") und die Notwendigkeit einer gutachterlichen Überprüfung dieser).
- Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs.2 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu) (zu von den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ausgehenden Lärm-, Staub- und Geruchsimmissionen (aus bspw. Viehtrieb, landwirtschaftlichem Verkehr, Kuhglocken ("Schellen")), zur Duldung dieser von der Anwohnerschaft, zur empfohlenen Duldungsverpflichtung mittels Grunddienstbarkeit, zur Vermeidung von Konflikten in diesem Zusammenhang, zu Anregungen für die Reduktion des Flächenverlustes für die Landwirtschaft und zur Vermeidung von negativen Auswirkungen durch Ausgleichsmaßnahmen auf die angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen), des Wasserwirtschaftsamtes Kempten (zum vorsorgenden Bodenschutz, zur Erforderlichkeit von Bestandsaufnahme und Bewertung der Bodenfunktionen, zur Durchführung einer bodenkundlichen Baubegleitung einschließlich Bodenschutzkonzept gemäß DIN19639 aufrund der ggf. im Gebiet vorkommenden Moorböden, zur Berücksichtigung von fachlichen Grundlagen (DIN-Normen) in Bezug auf die Verwertung anfallenden Bodenmaterials, zur Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser, zum bevorzugten Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser durch vorrangige Versickerung über die belebte Oberbodenschicht bzw. durch Mulden und Rigolen, zur Berücksichtigung der technischen Anforderungen für die Versickerung, zur ggf. erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnis, zur Betroffenheit der am Rande des Planungsbereichs liegenden Oberflächengewässer, zu fehlenden Angaben über rechnerisch ermittelte Überschwemmungsgebiete, zur Einhaltung eines Mindestabstandes von fünf Metern, zu wild abfließendem Wasser insbesondere bei Starkregenereignissen, zur Prüfung möglicher Auswirkungen hierdurch im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes, zur Aufnahme von Hinweisen hinsichtlich Grundwasser- und Überflutungsschutz (bspw. Keller wasserdicht und auftriebssicher ausführen) und zu den Anforderungen des §37 WHG zum Schutz von Ober-, An- und Unterlieger) und des Landratsamtes Oberallgäu, Fachbereich Immissionsschutz (zur Ermittlung der Lärmeinwirkungen in der Nachbarschaft sofern die Stellplatzzahl in der Tiefgarage 15Stellplätze überschreiten), Sachgebiet Abfallrecht/Bodenschutz (zu fehlenden Aussagen im Rahmen einer Baugrunduntersuchung hinsichtlich möglicher Einschränkungen der Bebaubarkeit und zur Anpassung des Hinweises zum Bodenschutz in Bezug auf die Entsorgung überschüssigen Bodens).
- "Dach und Oberflächenentwässerung" der Geotechnik Team GmbH in der Fassung vom 06.07.2018 (zu den Punkten "Untergrunderkundungen/Hydrologie/Grundwasser", "Grundlagen für die Bemessung", "Entwurfsbeschreibung und Diversifikation der Abflussflächen" und den Erfordernissen einer Einleitung in ein Oberflächengewässer gemäß "TRENOG").
- "Geotechnischer Bericht" der Geotechnik Team GmbH in der Fassung vom 24.10.2017 (zu "Untersuchungen und Unterlagen", "Geländeverhältnisse/Geologie/Hydrogeologie", "Untergrunderkundungen", Geotechnische Baugrundeigenschaften" und "Gründung").
- "Baugrunderkundung" der Geo-Consult Allgäu GmbH in der Fassung vom 19.12.2024 (zu durchgeführten Untersuchungen (Schürfe, Rammsondierungen und Einmessung der Untersuchungspunkte), Beschreibung der Untergrundverhältnisse (Schichtbeschreibung und Hydrologische Verhältnisse), Bodenklassifizierung und Bodenparameter (Bodenklassifizierung, Bodenparameter, Sohlwiderstand nach DIN1054, Bettungsmodul und Erdbebenzone nach DIN EN1998) und Bautechnischen Folgerungen (Gründung Wohnanlage, Gründung Einfamilienhäuser, Baugrubenverbau und Böschungen, Wasserhaltungs- und Drainagemaßnahmen, Weitere Ausführungshinweise und Geotechnische Kategorie).
- Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 28.09.2022 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen).
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (florian.leiner(@)buchenberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. §3 Abs.2 BauGB bzw. §4a Abs.5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs.2 BauGB auf Grund von §4a Abs.2 BauGB statt.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Bebauungsplan Sonnenterrasse III Textteil
Bebauungsplan Sonnenterrasse III Plan
Stellungnahmen - Beteiligungen Bebauungsplan
Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Sonnenterrasse III"
Der Marktgemeinderat des Marktes Buchenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.01.2025 den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Sonnenterrasse III" mit Begründung jeweils in der Fassung vom 14.01.2025 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. §4a Abs.3 Satz1 BauGB i.V.m. §3 Abs.2 BauGB bestimmt.
Der Änderungsbereich liegt am südöstlichen Ortsrand von Buchenberg, angrenzend an das Seniorenzentrum Buchenberg. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 14.01.2025 und die nach Einschätzung der Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 17.02.2025 bis 21.03.2025 im Internet auf der Internetseite www.buchenberg.de des Marktes Buchenberg veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 14.01.2025 und die nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 17.02.2025 bis 21.03.2025 im Rathaus des Marktes Buchenberg (Rathaussteige 2, 87474 Buchenberg), Zimmer EG (Bauamt), während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Montag von 16:00 bis 17:30 Uhr und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr (Beachten Sie bitte, dass das Rathaus während gesetzlicher Feiertage geschlossen ist.)
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegungkann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 14.01.2025 und den nach Einschätzung des Marktes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden:
geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem.§2 Abs.4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem.§2a Nr.2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
- Umweltbericht in der Fassung vom 14.01.2025 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den Planbereich beziehen (Regionalplan; Flächennutzungsplan; Natura 2000-Gebiete; weitere Schutzgebiete/Biotope, Biotopverbund); Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung; darin die Bestandsaufnahme sowie Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung bzw. Durchführung der Planung und deren Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt; Boden, Geologie und Fläche; Wasser; Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität; Landschaftsbild; Mensch und Kulturgüter sowie eine Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen den zuvor genannten Schutzgütern. Bewertung bei Durchführung der Planung von Wasserwirtschaft; Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen; Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung; eingesetzte Techniken und Stoffe; menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt; Erneuerbare Energien. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung. Beschreibung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf Grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung).
- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen, schriftlichen Behördenbeteiligung nach §4 Abs.1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu) (zu von den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ausgehenden Lärm-, Staub- und Geruchsimmissionen (aus bspw. Viehtrieb, landwirtschaftlichem Verkehr, Kuhglocken ("Schellen")), zur Duldung dieser von der Anwohnerschaft, zur empfohlenen Duldungsverpflichtung mittels Grunddienstbarkeit, zur Vermeidung von Konflikten in diesem Zusammenhang, zu Anregungen für die Reduktion des Flächenverlustes für die Landwirtschaft und zur Vermeidung von negativen Auswirkungen durch Ausgleichsmaßnahmen auf die angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen), des Wasserwirtschaftsamtes Kempten (zu Altlasten und Bodenschutz, zur Wasserversorgung, zur Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser, zu Oberflächengewässer und Überschwemmungsgebieten und zu wild abfließendem Wasser), des Landratsamtes Oberallgäu, Fachbereich Immissionsschutz (zur Ermittlung der Lärmeinwirkungen in der Nachbarschaft sofern die Stellplatzzahl in der Tiefgarage 15 Stellplätze überschreiten) und des Fachbereiches Naturschutz (zur Schaffung einer sinnvollen Ordsrandeingrünung, zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs gemäß Leitfaden, zur planerischen und textlichen Darstellung von Ausgleichsflächen und –maßnahmen im Bebauungsplan, zur rechtlichen Sicherung und dauerhaften Unterhaltung der Ausgleichsflächen sowie der Festlegung des Unterhaltungszeitraumes im Bebauungsplan).
- Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs.1 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Bürgerschaft (zum beachtlichen Eingriff in ein Naherholungsgebiet, zur Überplanung einer Feuchtwiese, zur Schutzwürdigkeit ebendieser, zur Prüfung sämtlicher ökologischer und abwassertechnischer Bedenken, zur ursprünglich beschleunigten Verfahrenswahl ohne Umweltprüfung, zur Einstufung der überplanten Fläche als Feuchtwiese, zum südöstlich gelegenen Biotop "Feuchtgebiet am Südrand von Buchenberg", zu vorkommenden Artengruppen im Gebiet, zum Bedarfsnachweis, zur Bedeutung des Gebietes für die Naherholung, zur nachhaltigen Zerstörung des Ortsbildes, zur unnötigen Neuversiegelung durch das Vorhaben, zum Schutzstatus des überplanten Gebietes, zu möglichen stofflichen Auswirkungen auf das südöstlich gelegene Feuchtgebiet ("Moor") und die Notwendigkeit einer gutachterlichen Überprüfung dieser).
- Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs.2 BauGB mit umweltbezogenen Stellungnahmen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten (Allgäu) (zu von den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ausgehenden Lärm-, Staub- und Geruchsimmissionen (aus bspw. Viehtrieb, landwirtschaftlichem Verkehr, Kuhglocken ("Schellen")), zur Duldung dieser von der Anwohnerschaft, zur empfohlenen Duldungsverpflichtung mittels Grunddienstbarkeit, zur Vermeidung von Konflikten in diesem Zusammenhang, zu Anregungen für die Reduktion des Flächenverlustes für die Landwirtschaft und zur Vermeidung von negativen Auswirkungen durch Ausgleichsmaßnahmen auf die angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen), des Wasserwirtschaftsamtes Kempten (zum vorsorgenden Bodenschutz, zur Erforderlichkeit von Bestandsaufnahme und Bewertung der Bodenfunktionen, zur Durchführung einer bodenkundlichen Baubegleitung einschließlich Bodenschutzkonzept gemäß DIN19639 aufrund der ggf. im Gebiet vorkommenden Moorböden, zur Berücksichtigung von fachlichen Grundlagen (DIN-Normen) in Bezug auf die Verwertung anfallenden Bodenmaterials, zur Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser, zum bevorzugten Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser durch vorrangige Versickerung über die belebte Oberbodenschicht bzw. durch Mulden und Rigolen, zur Berücksichtigung der technischen Anforderungen für die Versickerung, zur ggf. erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnis, zur Betroffenheit der am Rande des Planungsbereichs liegenden Oberflächengewässer, zu fehlenden Angaben über rechnerisch ermittelte Überschwemmungsgebiete, zur Einhaltung eines Mindestabstandes von fünf Metern, zu wild abfließendem Wasser insbesondere bei Starkregenereignissen, zur Prüfung möglicher Auswirkungen hierdurch im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes, zur Aufnahme von Hinweisen hinsichtlich Grundwasser- und Überflutungsschutz (bspw. Keller wasserdicht und auftriebssicher ausführen) und zu den Anforderungen des §37 WHG zum Schutz von Ober-, An- und Unterlieger) und des Landratsamtes Oberallgäu, Fachbereich Immissionsschutz (zur Ermittlung der Lärmeinwirkungen in der Nachbarschaft sofern die Stellplatzzahl in der Tiefgarage 15Stellplätze überschreiten), Sachgebiet Abfallrecht/Bodenschutz (zu fehlenden Aussagen im Rahmen einer Baugrunduntersuchung hinsichtlich möglicher Einschränkungen der Bebaubarkeit und zur Anpassung des Hinweises zum Bodenschutz in Bezug auf die Entsorgung überschüssigen Bodens).
- "Dach und Oberflächenentwässerung" der Geotechnik Team GmbH in der Fassung vom 06.07.2018 (zu den Punkten "Untergrunderkundungen/Hydrologie/Grundwasser", "Grundlagen für die Bemessung", "Entwurfsbeschreibung und Diversifikation der Abflussflächen" und den Erfordernissen einer Einleitung in ein Oberflächengewässer gemäß "TRENOG").
- "Geotechnischer Bericht" der Geotechnik Team GmbH in der Fassung vom 24.10.2017 (zu "Untersuchungen und Unterlagen", "Geländeverhältnisse/Geologie/Hydrogeologie", "Untergrunderkundungen", Geotechnische Baugrundeigenschaften" und "Gründung").
- "Baugrunderkundung" der Geo-Consult Allgäu GmbH in der Fassung vom 19.12.2024 (zu durchgeführten Untersuchungen (Schürfe, Rammsondierungen und Einmessung der Untersuchungspunkte), Beschreibung der Untergrundverhältnisse (Schichtbeschreibung und Hydrologische Verhältnisse), Bodenklassifizierung und Bodenparameter (Bodenklassifizierung, Bodenparameter, Sohlwiderstand nach DIN1054, Bettungsmodul und Erdbebenzone nach DIN EN1998) und Bautechnischen Folgerungen (Gründung Wohnanlage, Gründung Einfamilienhäuser, Baugrubenverbau und Böschungen, Wasserhaltungs- und Drainagemaßnahmen, Weitere Ausführungshinweise und Geotechnische Kategorie).
- Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 28.09.2022 (zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des Plangebietes und notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen).
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (florian.leiner@buchenberg.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. §3 Abs.2 BauGB bzw. §4a Abs.5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs.3 Satz1 Nr.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach §7 Abs.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Parallel mit der Veröffentlichung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs.2 BauGB auf Grund von §4a Abs.2 BauGB statt.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Flächennutzungsplan Sonnenterrasse III Textteil
Flächennutzungsplan Sonnenterrasse III Plan
Flächennutzungssplan - Lageplan
Stellungnahmen - Beteiligungen Flächennutzungsplan